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Günstige Zinsen machen Immobilien attraktiv
Wer genug Kapital hat, sollte jetzt ein in ein Eigenheim investieren, rät die Zeitschrift Finanztest. Auch mit einer vermieteten Eigentumswohnung lasse sich Geld verdienen, vorausgesetzt die Lage sei gut und der Preis stimme. Letzterer müsse außerdem in einem guten Verhältnis zu den Mieteinnahmen stehen. Die Experten hatten die Kauf- und Mietpreise für 65 bis 80 Quadratmeter große 3-Zimmer-Wohnungen mit mittleren Lagen in 45 Städten aufgelistet und die Mietrenditen berechnet – im besten Fall bis zu 7,3 Prozent. (dpa)
Quelle: Neue Westfälische vom 22. / 23. August 2009
Veröffentlicht am 14.09.2009
Steuer-Tipps für Eigentümer
Bewohner der eigenen Immobilie können selten Kosten von der Steuer absetzen, denn ihre Ausgaben stehen in der Regel nicht im Zusammenhang “mit der Erzielung von Einkünften”, erläutert Jörg Schwenker, der Geschäftsführer der Bundessteuerberaterkammer. Aber auch für sie kommen ein paar Posten infrage, und zwar Handwerkerleistungen und so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen. Zu letzteren zählen Putzen, Kochen und Waschen sowie Rasenmähen und Gartenpflege. Für diese Tätigkeiten können Sie in der Steuererklärung 2008 grundsätzlich 20 Prozent der Aufwendungen von maximal 3.000 Euro geltend gemacht werden – der absetzbare Höchstbetrag liegt also bei 600 Euro. Im Steuerjahr 2009 steigt dieser Betrag auf das Doppelte, davon profitieren Steuerzahler aber erst in der in einem Jahr zu erstellenden Steuererklärung. Bis zu 600 Euro erkennt der Fiskus auch für Handwerkerarbeiten wie Renovieren und Modernisieren an.
Quelle: Neue Westfälische vom 14. / 15. März 2009
Veröffentlicht am 27.03.2009
Vorabnahme gibt Sicherheit
Um Ärger beim Auszug zu vermeiden, hat sich eine sogenannte Vorabnahme als hilfreich erwiesen. Dabei handelt es sich um eine Begehung der Wohnung durch Mieter und Vermieter einige Zeit vor Mietende, so die Verbraucherzentrale NRW. Dieser Termin sei eine gute Möglichkeit um sich zu informieren, welche Vorstellungen der Vermieter im Hinblick auf Renovierungen hat.
Quelle: Neue Westfälische vom 17. / 18. Januar 2009
Veröffentlicht am 17.02.2009
Neuer Eigentümer muss ein Jahr warten
Wechselt der Eigentümer einer Mietwohnung, darf der neue Vermieter nicht sofort Geld verlangen. Die Miete darf erst erhöht werden, wenn sie ein Jahr unverändert war, teilt der Deutsche Mieterbund mit. Außerdem sei eine Mieterhöhung nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt, und sie muss dem Mieter schriftlich begründet werden.
Quelle: Neue Westfälische vom 31. Januar / 1. Februar 2009
Veröffentlicht am 17.02.2009
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