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Änderungen ab 2009 für Hauseigentümer und Mieter
Zum Anfang des neuen Jahres gibt es einige Änderungen, die für Mieter und Vermieter interessant sind. ImmobilienNews bietet einen kurzen Überblick über die wichtigsten Themen zum Jahreswechsel 2009.
2009 findet eine Anpassung des Wohngeldes statt. Die letzte Anpassung war im Jahr 2001. Die Erhöhung fällt teils sehr deutlich aus. Im Schnitt steigt sie von 90 auf 142 Euro. Mit dem Wohngeld gibt es künftig auch einen Heizkostenzuschlag. Ob der Heizkostenzuschlag auch als nachträgliche Einmalzahlung rückwirkend vom 1. Oktober gezahlt wird, ist hingegen nach der Ablehnung im Bundesrat weiterhin unklar. Im Bundesrat streitet man sich, ob die Kosten mit von den Ländern getragen werden sollen oder ob der Bund allein die Finanzierung der Nachzahlung tragen soll.
Interessant ist für Mieter und Vermieter die höhere steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkskosten, wie z.B. Renovierungsarbeiten. Der Rahmen hierfür wurde von der bisherigen Höchstgrenze von 600 Euro auf 1200 Euro verdoppelt.
Neues beim Hausverkauf gibt es ab 2009 nur Weniges. So bleibt der Wertgewinn beim Verkauf steuerfrei und die Spekulationsfrist von 10 Jahren erhalten. Neu ist dagegen ab 2009, dass Wertverluste beim Verkauf nicht mehr mit dem Gewinn von Wertpapieren verrechnet werden können.
Eine wichtige Änderung mit Beginn von 2009 betrifft Bausparverträge. Es erfolgt nur eine Auszahlung der Wohnbauprämie, wenn das Geld für den Bau, Kauf, die Modernisierung oder den Umbau einer Immobilie verwendet wird. Dabei gibt es eine Ausnahmeregelung für Menschen unter 25 Jahren. Wer älter ist und das Geld anderweitig verwerten möchte, muss die Wohnungsbauprämie zurück zahlen.
Quelle: Immoscout24 / ImmobilienNews vom 11. Dezember 2008
Veröffentlicht am 18.12.2008
Internet-Energieausweise fallen durch
Viele Energieausweise von Online-Anbietern sind in einem Test der Verbraucherzentrale NRW durchgefallen. Ein Drittel der Aussteller biete ungültige Dokumente an, teilen die Verbraucherschützer aus Düsseldorf mit: Gesetzlich vorgeschriebene Merkmale, die zur Ausstellung eines formal korrekten Energieausweises notwendig wären, wurden demnach nicht oder mangelhaft erfasst.
Quelle: Neue Westfälische vom 13. / 14. Dezember 2008
Veröffentlicht am 18.12.2008
Riester und Eigentum
Seit Anfang November sind die ersten neuen Sparprodukte zur Nutzung des sogenannten Wohn-Riesters auf dem Markt. Aber auch ein klassischer Riester-Vertrag kann unter Umständen für den Erwerb eines Eigenheims genutzt werden: “Das im Vertrag gebildete Kapital kann vollständig entnommen und als Eigenkapital für die Baufinanzierung verwendet werden”, sagt Andrea Hoffmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. “Den Vertrag lasse ich dann als leere Hülle stehen oder ich bespare ihn weiter”, erläutert Hoffmann. “Nur kündigen kann ich ihn nicht.” Denn in diesem Fall geht die Förderung verloren.
Quelle: Neue Westfälische vom 13. / 14. Dezember 2008
Veröffentlicht am 18.12.2008
Kein Energieausweis für Baudenkmäler
Besitzer von Baudenkmälern brauchen für Ihre Immobilien keinen Energieausweis. Erfahrungsgemäß erlauben die Auflagen der Denkmalbehörden ohnehin nur selten die energetisch sinnvolle Sanierung des alten Hauses, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Betroffene müssen sich die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen allerdings bescheinigen lassen.
Quelle: Neue Westfälische vom 29. / 30. November 2008
Veröffentlicht am 03.12.2008
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