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Steuer-Tipps für Eigentümer
Bewohner der eigenen Immobilie können selten Kosten von der Steuer absetzen, denn ihre Ausgaben stehen in der Regel nicht im Zusammenhang “mit der Erzielung von Einkünften”, erläutert Jörg Schwenker, der Geschäftsführer der Bundessteuerberaterkammer. Aber auch für sie kommen ein paar Posten infrage, und zwar Handwerkerleistungen und so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen. Zu letzteren zählen Putzen, Kochen und Waschen sowie Rasenmähen und Gartenpflege. Für diese Tätigkeiten können Sie in der Steuererklärung 2008 grundsätzlich 20 Prozent der Aufwendungen von maximal 3.000 Euro geltend gemacht werden – der absetzbare Höchstbetrag liegt also bei 600 Euro. Im Steuerjahr 2009 steigt dieser Betrag auf das Doppelte, davon profitieren Steuerzahler aber erst in der in einem Jahr zu erstellenden Steuererklärung. Bis zu 600 Euro erkennt der Fiskus auch für Handwerkerarbeiten wie Renovieren und Modernisieren an.
Quelle: Neue Westfälische vom 14. / 15. März 2009
Veröffentlicht am 27.03.2009
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